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Montag, 11. Mai 2015

Abofalle Bufdi.eu - ein Erfahrungsbericht

Unsere Kinder und wir Eltern haben das Glück, an einem sehr schönen und familiären Kindergarten teilnehmen zu können, eine Elterninitiative.

Unsere Elterninitiative beantragte vor einigen Jahren, als sogenannte „Einsatzstelle“ im Bundesfreiwilligendienst anerkannt zu werden, welcher 2011 an die Stelle des früheren Zivildienstes trat. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA. Mancher „Bufdi“ war inzwischen bei uns tätig, zu beiderseitiger Zufriedenheit.

Jüngst erhielt unser Kindergarten überraschend eine Rechnung einer VN Freiwilligenservice UG, Berlin, vertreten durch Heiner Häntze, über fast 800 Euro „Nutzungspauschale für Account bis November 2016".

Anscheinend keine Spam-Rechnung, denn es waren individuelle Daten unseres Kindergartens darin genannt.

Was war da passiert? Das konnten wir bald rekonstruieren:

Diese VN Freiwilligenservice UG hatte uns zwischen August und November 2014 wiederholt unaufgefordert E-Mails mit dem Absender „Bundesfreiwilligendienst“ und mit folgendem Inhalt zugestellt:

„Liebe Einsatzstelle,

ich freue mich sehr, dass Sie Bundesfreiwillige beschäftigen und hoffe, dass Sie bereits viele gute Erfahrungen gesammelt haben. Um Ihnen die Suche nach geeigneten Freiwilligen in Zukunft zu vereinfachen, haben wir eine neue Stellenbörse gestartet. Melden Sie sich am besten gleich an:

-> www.bufdi.eu/anmelden/

Insbesondere im pädagogischen und Betreuungsbereich können wir eine stetig wachsende Nachfrage nach freien Stellen verzeichnen. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn auch Sie Ihre Bundesfreiwilligen-Stellen eintragen.

Sofort nach der Anmeldung haben Sie Zugriff auf den internen Bereich für Bundesfreiwilligendienst- Träger und können Ihre Stellen eintragen - dies dauert nur wenige Minuten.

-> www.bufdi.eu/anmelden/

Bei Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Viele Grüße

Sandra Schmitt“

Jemand von unserem Personal folgte dieser „Einladung“ und dem Link und gelangte so auf die Website Bufdi.eu und die dortige Seite http://www.bufdi.eu/intern/registration/. Er gab dort unter „Registrierung für Träger und Einsatzstellen“ die abgefragten Daten ein und akzeptierte die AGB. Er versicherte, dabei nichts erkannt zu haben, wonach diese Registrierung kostenpflichtig sei.

Wir haben dies nach Erhalt der Rechnung nachvollzogen: Der Link in der E-Mail führte auf eine Seite http://www.bufdi.eu/user und von dort mit einem Link http://www.bufdi.eu/intern/registration/#start so auf die Registrierungsseite, dass diese sich mittels des Ankers #start erst direkt vor den Eingabefeldern öffnete, die Hinweise darüber auf eine „gebührenpflichtige Anmeldung“ also nicht erschienen. (Erst ca. Mitte April beseitigte Bufdi.eu diesen Trick, die Seite erscheint seither von oben an - ob sich so jetzt noch jemand registriert?)

Der  verklausulierte Text nach den Eingabefeldern soll wohl besagen, dass die „miteinander vereinbarte Vertragslaufzeit“ schon mit dem folgenden „Ich akzeptiere die AGB“ gelten soll. Gerade dies ist aber nicht hinreichend klar und deutlich erkennbar, zumal da zugleich von einem ersten kostenlosen Monat die Rede ist, was an die (z. B. bei Zeitungsabonnements) übliche Gestaltung eines zunächst unverbindlichen probeweisen Bezugszeitraums denken lässt.

Prompt fanden wir hierzu ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11 – mit ähnlichem Sachverhalt (Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis, Pressemitteilung). Danach sind derartige Klauseln überraschend und werden daher nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB), jedenfalls wenn ähnliche Leistungen im Internet ansonsten kostenlos zugänglich sind. Kostenlose Stellenbörsen, bei denen auch Einsatzstellen sich kostenlos registrieren und Stellen ausschreiben konnten, haben jahrelang sowohl das BAFzA selbst als auch - unter der Bufdi.eu-Vorgängersite bfd-fsj.de - Heiner Häntze betrieben (diese Links zu Archive.org zeigen davon Seiten zu dem in der URL enthaltenen Zeitpunkt). Häntze scheint die Altkunden aus dieser Zeit übrigens zu Bufdi.eu mitgenommen zu haben und dort kostenlos weiterzuführen, was die Stellenbörse zunächst lebendig erscheinen lassen mag.

Zudem gehen Zweifel bei der Auslegung von AGB, die so mehrdeutig sind wie die Klauseln zur "miteinander vereinbarten Vertragslaufzeit", zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB.

Prompt auch ergaben Internet-Recherchen, dass zahlreiche weitere Einsatzstellen seit Sommer 2014 unaufgefordert E-Mails und/oder Postsendungen von Bufdi.eu alias „Bundesfreiwilligendienst“ erhalten hatten und in diese Vertragsfalle gegangen waren.

Auch Medien haben schon von solchen Fällen berichtet, so die Stuttgarter Nachrichten oder die Kreiszeitung Wochenblatt.

In der Bufdi.eu-Registrierungsseite heißt es unter "Kontaktdaten": „Die Kontaktdaten werden ausschließlich für die Kommunikation mit uns verwendet. Sie können bei jeder Stellenausschreibung separate Kontaktdaten angeben“. Hat sich hier ein Ansprechpartner einer Einsatzstelle eingetragen, der nicht zu den registerkundigen Vertretungsberechtigten der Einsatzstelle (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand eines eingetragenen Vereins) gehört, so kann gegen einen wirksamen Vertragsschluss auch eingewandt werden, dass die fehlende Vertretungsmacht und der fehlende Geschäftswille, für die Einsatzstelle einen Vertrag zu schließen, für Bufdi.eu offenkundig sind. Daher kommt auch eine Eigenhaftung des sich benennenden Ansprechpartners nicht in Betracht, § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Bufdi.eu versandte nach Registrierung an die vom Ansprechpartner angegebene Adresse E-Mails, die in ihrem Text keine ausdrückliche Bestätigung der Daten des (angeblich) geschlossenen Vertrags (Laufzeit, Entgelt usw.) bringen, obwohl eine derartige Bestätigung auch im B2B-Verkehr üblich ist und erwartet werden dürfte.

Die Preisangabentags "29 € pro Monat" werden nicht in allen Browsern dargestellt (zB. nicht in Android Chrome). Zudem ist der Preis netto angegeben, was gegen die PreisangabenVO verstößt, zumindest wenn man die Einsatzstellen als Letztverbraucher i.S.d. PreisangabenVO ansieht, so soweit sie die angebotene Leistung (Nutzung der Stellenbörse) nicht weiter umsetzen und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Nach alledem kam bei diesem irreführenden und unklaren Vorgehen des Anbieters schon gar kein Nutzungsvertrag mit (mindestens) 24 Monaten Laufzeit wirksam zustande.

Dennoch haben wir den (angeblichen) Nutzungsvertrag vorsorglich gegenüber Bufdi.eu angefochten, wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise wegen Irrtums.

Zugleich haben wir Bufdi.eu aufgefordert, unsere Daten zu löschen und uns dies zu bestätigen. Bufdi.eu hat hierauf allerdings nicht reagiert.

Nach den AGB Nr. 6.2 soll sich übrigens die Laufzeit jeweils um 24 Monate verlängern, wenn der angebliche Vertrag nicht 3 Monate vorher gekündigt wurde. Und nach AGB Nr. 6.4 sollen Kündigungen der schriftlichen Form bedürfen - eine AGB, die die Rechtsprechung bei online geschlossenen Verträgen jedenfalls im Verbraucherbereich schon längst zu Recht für unwirksam befunden hat. Dabei soll sogar die telekommunikative Übersendung einer schriftlichen Kündigung wie per Scankopie ausgeschlossen sein. Typisch - man soll schnell auf einen Vertrag hereinfallen, aber nicht so leicht wieder herauskommen.

An unsere Einsatzstelle richtete Bufdi.eu seine E- und Post-Mailings übrigens genau mit den Adressdaten, die das BAFzA in seiner offiziellen Einsatzstellensuche veröffentlicht hat – vermutlich hat Bufdi.eu die Adressdaten unserer und zahlreicher weiterer Einsatzstellen dort abgegriffen. Das BAFzA hat die Adressdaten dort ohne besondere Schutzvorkehrungen veröffentlicht. Mit dem aktuellen Formular für Anerkennungs-Anträge fragt das BAFzA u. a. eine "offizielle E-Mail-Adresse" der Einsatzstelle ab, ohne darauf hinzuweisen, dass diese veröffentlicht wird. Das BAFzA hätte es demnach mitverschuldet (vgl. dazu auch § 7 BDSG), dass Bufdi.eu zahlreiche Einsatzstellen in seine Vertragsfalle locken konnte und nun mit fragwürdigen Entgeltforderungen verfolgt.

Dennoch beschränkte das BAFzA seine Öffentlichkeitsarbeit bisher auf den folgenden vorsichtigen Hinweis unter www.bafza.de und www.bundesfreiwilligendienst.de:

„Im Internet wird unter der Adresse www.bufdi.eu durch die VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) eine Stellenbörse für Bundesfreiwillige angeboten. Seitens des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das BAFzA für dieses Angebot nicht verantwortlich ist. Es wurde weder vom BAFzA initiiert noch unterstützt oder steht sonst in einem Zusammenhang mit dem Amt. Vielmehr handelt es sich bei der Stellenbörse bufdi.eu um ein privates Angebot eines Dritten, der für Einsatzstellen eine kostenpflichtige Dienstleistung erbringt. Mit der kostenpflichtigen Registrierung auf www.bufdi.eu kommt automatisch ein zweijähriger Nutzungsvertrag mit dem Anbieter zustande und der Einsatzstelle entstehen Kosten von knapp 800,00 Euro.“

Der letzte Satz ist unzutreffend, denn die ertricksten Registrierungen führen eben gerade nicht zu wirksamen Vertragsabschlüssen und Zahlungspflichten. Dieser Satz muss ratsuchende Betroffene gerade glauben machen, das BAFzA habe die Gestaltung rechtlich geprüft und erachte sie für wirksam. Hierauf aufmerksam gemacht, lehnte das BAfzA es jedoch ab, diese Aussage zu berichtigen.

Weiter hieß es aus dem BAFzA, man habe die Zentralstellen im Oktober 2014 auf Bufdi.eu hingewiesen. Bei unserer Einsatzstelle ist davon nichts angekommen, sie ist erst im November in die Vertragsfalle gefallen. Hoffentlich ein Lehrbeispiel für das BAFzA, seine Datenbank aller Einsatzstellen bei künftigem Informationsbedarf für direkte Mailings an alle Einsatzstellen zu nutzen.

Heiner Häntze, der Geschäftsführer der VN Freiwilligenservice UG - welche sich übrigens hochtrabend als "soziale Gesellschaft" einer "Initiative für Jugendförderung Deutschland" ausgibt -, ist nach unseren Recherchen nicht zum Abofallensteller geboren. Er scheint als Freiwilliger im Ausland tätig gewesen zu sein, Wirtschaftsinformatik studiert zu haben und seine Erfahrungen dann zunächst zu nicht-kommerziellen Stellenportalen wie bfd-fsj.de kombiniert zu haben. Daraus aber mit unlauterer Vorgehensweise Geld machen zu wollen, noch dazu auf Kosten gemeinnütziger Einrichtungen, erscheint bei diesem Werdegang als unglückliche Wende. Es wäre fair, wenn Häntze allen registrierten Einsatzstellen mitteilen würde, die Entgeltforderungen nicht weiterzuverfolgen. Klageweise wird er sie kaum durchsetzen können*.

Vielleicht könnte er die Site auf ein Modell freiwilliger Vergütungen umstellen? Auch als kostenloses Angebot müsste Bufdi.eu aber rechtliche und funktionelle Mindestanforderungen erfüllen. So werden personenbezogene Daten ohne https übertragen. Eine Datenschutzerklärung fehlt ebenfalls. Bei den Stellenausschreibungen fehlt es an wesentlichen Daten wie dem (teils schon sehr lang zurückliegenden) Erscheinungsdatum. Unter all diesen Umständen verschwände Bufdi.eu besser wieder ganz aus dem Netz.

*) Wurde einer Einsatzstelle schon ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt? Dann wäre ich für eine Nachricht dankbar.